Subcutane Infusion
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Bei der subkutanen Infusion werden größere Flüssigkeitsmengen unter die Haut verabreicht. Sowohl im stationären als auch im ambulanten Altenpflegebereich ist es sinnvoll, diese Methode einzusetzen, um einen akuten Flüssigkeitsmangel zu beheben. Durch die langsame Resorption sind s.c. Infusionen kreislaufschonender als i.v. Gaben. Sie bedarf einer ärztlichen Anordnung, aber nicht der Anwesenheit des Arztes, da das Pflegepersonal die Infusion selbst anlegen kann (im Gegensatz zu einem venösen Zugang, den nach deutschem Recht nur der Arzt oder Heilpraktiker legen darf). Somit ist die s.c.-Infusion in Altenheimen häufig anzutreffen. Der Heim- oder Hospizbewohner muß nicht ins Krankenhaus, der Hausarzt kann in seiner Praxis bleiben. Die tägliche Menge darf jedoch nicht höher als 1000-1500ml liegen, da sonst die Resorption im Gewebe nicht gewährleistet ist.
Zum Einsatz kommen nur isotone Wasser- und Elektrolytlösungen wie beispielsweise
- isotone Kochsalzlösung (NaCl 0,9 %)
Die Lösungen sind nicht explizit für diesen Applikationsweg zugelassen. Zum Zeitpunkt der Zulassung war die s.c. Infusion noch relativ ungebräuchlich; eine Nachzulassung scheint wirtschaftlich wenig attraktiv.
Vielfach wird darauf hingewiesen, dass nur isotone Kochsalzlösung in das subcutane Gewebe gegeben werden dürfe, da andere Substanzen (z.B. auch Ringerlösung durch das enthaltende Kalium) zu Zelltod und also zu Nekrosen führen könne.
In Versuchen mit markierter physiologischer Kochsalzlösung wurde die vollständige Bioverfügbarkeit der subcutan zugeführten Flüssigkeit bewiesen.
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[Bearbeiten] Durchführung
Applikationsorte sind in der Regel infra- oder supraclaviculär (ober und unterhalb des Schlüsselbeins), die Außenseite der Oberschenkel (lateral, ventral) oder das Abdomen. Die erforderliche Menge kann auf mehrere Einstichstellen verteilt werden. Das Vorgehen ist eine Kombination aus s.c. Injektion und den Regeln zur Infusionstherapie.
Benötigt wird eine Butterfly-Kanüle, welche im 45° Winkel eingestochen, abgepolstert (z.B. mit Pur-Zellin®-Tupfern) und fixiert wird.
Die Tropfgeschwindigkeit richtet sich nach dem Infusionsvolumen und der Verordnung, in der Regel liegt sie so, dass die Infusion in 4-8 Stunden eingelaufen ist.
In der Folge einer subcutanen Infusion kann es zu auch größeren Schwellungen an der Einstichstelle geben, die erst nach Ablauf mehrerer Stunden resorbiert werden. Dies ist ein Zeichen, dass der Gefäßkreislauf die verabreichte Menge nicht in der gedachten Zeit aufnehmen konnte. Also hat man durch diese Applikationsform einen relativen Flüssigkeitsüberschuß im Gefäßsystem vermieden.
[Bearbeiten] Kontraindikationen
- Blutgerinnungsstörungen
- Wasser- Elektrolyt- und Stoffwechselentgleisungen
- Schockzustände
- bestehende Ödeme
[Bearbeiten] Vorteile
- subcutane Infusionen können selbständig durch jede Pflegekraft angelegt werden (ohne Arzt)
- subcutane Infusionen können zu einem geeigneten Zeitpunkt (z.B. über Nacht) angelegt werden
- zieht ein verwirrter Patient ausversehen die Kanüle, besteht dennoch keine Gefahr einer Infektion der Blutwege (Sepsis)
- bei einer subcutanen Infusion resorbiert das Herz-Kreislaufsystem nur die Menge an Flüssigkeit, die es benötigt und bewältigt
[Bearbeiten] Nachteile
- es kann "nur" isotone Kochsalzlösung gegeben werden
- die Tropfgeschwindigkeit muss sehr niedrig liegen - die Infusion dauert mehrere Stunden (500 ml können s.c. in etwa 3 Stunden infundiert werden)
Ist die infundierte Flüssigkeit auch nach 24 Stunden nicht vom Körper resorbiert worden, kann das ein Zeichen für den bevorstehenden Tod (Finalphase) sein, da der Kreislauf dann nicht mehr zu einer Verstoffwechselung in der Lage ist.
[Bearbeiten] Rechtliche Aspekte
Die subcutane Infusion erfüllt wie jede Infusion / Injektion den Tatbestand der Körperverletzung. Deswegen bedarf es eines Rechtfertigungsgrundes, wie der Einwilligung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters/Betreuers oder der mutmaßlichen Einwilligung (sofern sich der Patient nicht äußern kann und der Wille auch nicht anders zu emitteln ist, zum Beispiel durch eine Patientenverfügung),
Die ärztliche Anordnung allein ist kein Rechtfertigungsgrund.
[Bearbeiten] Weblink
www.dgpalliativmedizin.de/pdf/fachkompetenz/Sektion%Pflege
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